Wechselbeziehung der Pflegeperson

Beweglichkeit: Das Kind 'lernt' sitzen und stehen und extendiert zuallererst kriechend seinen Aktionsradius.

Kognitive Fortentwicklung: Die Dingsichtweise tritt hervor, überdies: die sensomotorische Intelligenz (Gerätschaftsdenken) gestalte sich.

Das wichtigste Kennzeichen dieser Periode ist eine merkliche Bindung an die unentwegte Pflegeperson; die soziale Beziehungsbefähigung beginnt sich zu gestalten. Die Wechselbeziehung der Pflegeperson, meist ist es die Mutter,

mit ihrem Heranwachsender ist dieserfalls ausschlaggebend. Kontaktbehaglichkeit, d.h. Körperinteraktion mit der Mutter, Gemütlichkeit, freundliches, kosendes Sprechen, Schmusen, Blickkontakt, ist ein essenzielles Bedürfnis und bildet die Substantiierung der ersten affektiven Interaktion. Aus einer affirmativen ersten Beziehung entsteht sich Zuversicht zur Welt; die erste Verbindung ist sozusagen das 'Muster', nach dem Zuordnungen im späteren Existieren etabliert werden.

Wie essentiell die ersten Zuordnungen des Kindes zu seinem Umkreis sind, manifestieren die Schädigungen von medioker hospitalisierten Kindern. Zwar lassen sich beileibe nicht alle Reifungsrückstände, wie einstig angenommen wurde, auf die Trennung von der Mutter zurückführen. Intellektuelle Fortentwicklungsstörungen beruhen auf Stimulussarmut schlechter Heime und können, sobald ein Umfeldwechsel rechtzeitig genug erfolgt, flott aufgeholt werden. Entscheidend komplexer sind die Folgen auf die emotionale Entwicklung. Fest steht, daß:

1. für eine gesunde Entfaltung der gefühlsmäßigen Beziehungskompetenz und der sozialen Adaptation eherne, dauernde Beziehungen zu Umkreispersonen notwendig sind;
2. ebendiese Beziehungen jedoch nicht einzig zur Mutter oder alleinig zu einer Person, sondern durchaus zu mehreren Individuen möglich sind; bedeutend ist, daß die Bezugsindividuen sich konzentriert mit dem Kind abgeben und es Kontaktgemütlichkeit erleben lassen.

Die elementare Zeit für das Eingehen dieser belastbarer Beziehungen und für den Aufbau der Beziehungsbefähigung gar ist das Alter innert 6 - 8 Monaten und eineinhalb Jahren.