Zusätzliche Tilgung bei verfrühter Vertragsauflösung

Zusätzliche Tilgung bei verfrühter Vertragsauflösung

Ein Emittent kann sich in den Schuldverschreibungsbedingungen eine zusätzliche Tilgung durch Vertragsaufhebung der Schuldverschreibung vorbehalten (verfrühte Vertragsauflösung) - größtenteils unter Vereinbarung einer Anzahl

aufhebungsfreier Jahre. Vereinzelt können die Schuldverschreibungsbedingungen ebenfalls dem Käufer der Obligation ein verfrühtes Terminierungsrecht einräumen.

Verzinsung

Die Verzinsung, die Sie als Anleger vom Begeber auf das nominal eingesetzte Kapital (den Nennwert des Wertpapiers) erlangen, ist ebenfalls in den jeweiligen Obligationsbedingungen geregelt. Hierbei gibt es nicht einzig den „klassischen" Festzins und den veränderlichen, den entsprechenden Marktbedingungen zugeschnittenen Zinssatz: Dazwischen ist eine große Anzahl von Mischformen erdenklich.

Obligationen und ihre Zinsgestaltung

Klassische festverzinsliche Obligationen
Festzins-Obligationen - gleichfalls Straight Bonds benannt - haben eine invariabele feste Verzinsung (Nominalzins) für die ganze Frist. Der Zins wird in der Bundesrepublik vornehmlich jährlich, in anderen Ländern größtenteils halballjährlich (z. B. in den Vereinigte Staaten), nachträglich gezahlt.

Obligationen mit flexibelen Zinssätzen (Floating Rate Notes)

Floating Rate Notes (knapp „Floater") überlassen keinen festen, stattdessen einen veränderbaren Zinsertrag. Nach jedweder Zinsfrist, wie nach Abarbeitung von drei, sechs oder einem Dutzend Monaten zahlt der Emittent der Anleihe die Zinsen; begleitend gibt er den Zinsfuß für die neue Dauer bekannt. Dieser Zinssatz orientiert sich an einem Empfehlungszinssatz, größtenteils an Geldmarktsätzen wie EURIBOR (= European Interbank Offered Rate) oder LIBOR (= London Interbank Offered Rate).

Die Geldmarktsätze EURIBOR und LIBOR sind die Zinsfüße, zu denen bestimmte Banken in Ländern der Europäischen Währungsunion bzw. in London disponibel sind, Gelder bei anderen Bankhäusern zeitnah anzulegen. Diese Sätze benennen, zu welchem Zinssatz Kreditinstitute bei Bedarf zeitnahe Anlagen tätigen würden.