Schuldverschreibungen und ihre Zinsgestaltung

Zusätzliche Tilgung bei zu früher Kündigung

Ein Begeber kann sich in den Anleihebedingungen eine unplanmäßige Rückzahlung durch Vertragsauflösung der Schuldverschreibung vorbehalten (verfrühte Aufhebung) - meistens unter Vereinbarung einer Anzahl aufhebungsfreier Jahre. Vereinzelt können die Obligationsbedingungen gleichfalls dem Käufer der

Obligation ein vorzeitiges Vertragsauflösungsrecht einräumen.

Verzinsung

Die Verzinsung, die Sie als Geldgeber vom Emittenten auf das nominal investierte Kapital (den Nennbetrag des Anteilscheins) erlangen, ist gleichfalls in den jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen geregelt. Unterdies gibt es nicht nur den „klassischen" Festzins und den veränderbaren, den entsprechenden Marktbedingungen adaptierten Zinssatz: Dazwischen ist eine große Anzahl von Mischformen erdenklich.

Schuldverschreibungen und ihre Zinsgestaltung

Klassische festverzinsliche Schuldverschreibungen
Festzins-Anleihen - gleichfalls Straight Bonds genannt - haben eine invariabele feste Verzinsung (Nominalzins) für die ganze Frist. Der Zins wird in der Bundesrepublik größtenteils alljährlich, in anderen Ländern größtenteils halballjährlich (z. B. in Amerika), a posteriori gezahlt.

Schuldverschreibungen mit veränderbaren Zinssätzen (Floating Rate Notes)

Floating Rate Notes (kurz „Floater") gestatten keinen festen, statt dessen einen veränderbaren Zinsertrag. Nach jeder Zinsdauer, bspw. nach Beendigung von drei, sechs oder zwölf Monaten zahlt der Begeber der Obligation die Zinsen; simultan gibt er den Zinsfuß für die neue Dauer bekannt. Dieser Zinssatz orientiert sich an einem Referenzzinsfuß, vorwiegend an Geldmarktsätzen wie EURIBOR (= European Interbank Offered Rate) oder LIBOR (= London Interbank Offered Rate).

Die Geldmarktsätze EURIBOR und LIBOR sind die Zinsfüße, zu denen bestimmte Kreditinstitute in Ländern der Europäischen Währungsunion bzw. in London zur Hand sind, Gelder bei anderen Kreditinstituten kurzfristig anzulegen. Diese Sätze deklarieren, zu welchem Zinsfuß Kreditanstalte bei Bedarf zeitnahe Dispositionen tätigen würden.