Aktien der Unternehmung und Umtauschanleihen

Umtauschanleihen

Umtauschanleihen (gleichfalls exchangeable bonds benannt) sind Obligationen, die dem Besitzer das Recht konzedieren, die Anleihe in Aktien einer anderen Gesellschaft umzutauschen.

Der Investor erhält demnach nicht Aktien der Unternehmung, die die Anleihe emittiert hat, statt dessen Aktien einer anderen Firma.

Optionsanleihen: „ Obligation mit Bezugsrecht"

Tradierte Optionsanleihen arbeiten gleichartig wie Wandelschuldverschreibungen: Auch sie enthalten ein Recht, typischerweise zum Bezug von Aktien, allerdings nicht alternativ, statt dessen zusätzlich zur Obligation.

Optionsanleihen sind verzinsliche Wertpapiere, die dem Finanzier das Recht zur Erwerbung von Aktien oder auch anderen vertretbaren (negoziierbaren) Anlagengegenständen in einem von der Obligation abtrennbaren Optionsschein zusichern. Der Optionsschein kann unumschränkt gehandelt werden.

Die Aktien lassen sich gegen Ausgabe des Optionsscheins zu zuvor festgesetzten Konditionen beziehen; anstatt der Belieferung kann ebenso ein Barausgleich vorgesehen sein. Die Optionsanleihe per se wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Im Zuge einer Optionsanleihe kann es deswegen bis zu drei verschiedenartige Börsenkurse geben: mithin jeweilig einen Börsenkurs für die Schuldverschreibung mit Optionsschein („cum"), für die Anleihe ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht mag sich keinesfalls alleinig auf Aktien, stattdessen zudem auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsobligationen mit einer Wahlmöglichkeit auf Schuldverschreibungen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsschuldverschreibung oder einer Devisen-Optionsanleihe.

Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine explizite übrige Schuldverschreibung zu einem festgelegten Börsenkurs zu besorgen (Call) bzw. zu verkaufen (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Vertrieb (Put) eines expliziten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Devisenkurs.