Zinsphasen-Anleihen

Step-Up-Obligationenn
Bei der Step-Up-Schuldverschreibung wird zu Anfang ein relativ niedriger Zins gezahlt, danach dann ein überaus hoher. Auch diese AnleiheObligation wird ausgewogen begeben und zu pari zurückgezahlt. Step-Up-Anleihen sind oft mit einem Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet.

Zinsphasen-Schuldverschreibungen
Zinsphasen-Anleihen stellen eine Mischart zwischen konsistent- und variabel verzinslichen Obligationen dar. Sie haben grundsätzlich eine Ablaufzeit von zehn Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem fixen Coupon ausgestattet. Hinterher folgt eine Etappe von mehreren Jahren mit einer variabelen Verzinsung, welche sich an den Geldmarktkonditionen orientiert. Die verbleibenden Jahre werden abermals mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Investor vermögen Sie grundsätzlich optieren zwischen Obligationen, welche auf Euro (EUR-Anleihen) oder auf eine landesfremde Währung (= Fremdwährungsbond) lauten.

Doppelwährungsanleihen: Finanzielle Mittel und Zinsen in verschiedenen Währungen
Doppelwährungsobligationn stellen eine Sonderform dar. Bei diesen mögen die Kapitaltilgung und die Zinszahlung in unterschiedlichen Währungen stattfinden; teils wird dem Begeber oder dem Geldgeber ein Wahlrecht eingeräumt.

Als Variationen der Doppelwährungsanleihen werden zur Begrenzung des Währungsrisikos jene mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option berechtigt den Begeber der Obligation zu einer vorzeitigen, grundsätzlich unter dem anfänglichen Rückzahlungsbetrag liegenden Tilgung. Mit einer Put-Option dagegen haben Sie als Investor das Recht, eine verfrühte Tilgung der AnleiheObligation zu einem im Vorhinein determinierten, ebenso geringeren Betrag zu begehren.

Rang im Konkursfall oder bei Auflösung des Darlehensnehmers
Ein weiteres wichtiges Ausstattungskriterium ist der Rang einer Obligation: Für den Fall der Zahlungseinstellung oder der Auflösung des Emittenten ist zwischen vorrangigen, gleichberechtigten und nachrangigen Bonds zu trennen, es hängt davon ab ob die Ansprüche des Investors im Verhältnis zu anderen Gläubigern privilegiert, ebenbürtig oder nachrangig bedient werden.