Anleihenbedingungen (Emissionsbedingungen)

Ausstaffierung
Die Ausstaffierungsmerkmale einer Obligation sind in den so benannten Anleihenbedingungen (Emissionsbedingungen) umfassend aufgeführt: Selbige protokollieren jegliche für die Obligation und die Rechtsbeziehungen zwischen Begebern und Geldgeber wichtigen Einzelheiten. Nun zählen neben dem Fassungsjahr namentlich die folgenden besonderen Eigenschaften:
Dauer
Währung
Tilgung
Rang im Konkursfall oder bei Liquidation des Schuldners
Verzinsung

Dauer
Hier lassen sich kurzfristige Anleihen (bis vier Jahre Ablaufzeit), mittelfristige Obligationen (zwischen vier und acht Jahren Dauer) und langfristige Schuldverschreibungen (mehr als acht Jahre Zeitdauer) unterscheiden.

Als Frist wird die Zeitdauer zwischen dem in den Schuldverschreibungsbedingungen genannten Verzinsungsbeginn und der Fälligkeit der Anleihe bezeichnet.

Rückzahlung
Die Rückzahlung von Schuldverschreibungen mag entweder über systematische oder über außerplanmäßige Rückzahlungen stattfinden.
Ordentliche Rückzahlung: Rückzahlung innert eines bestimmten Rahmens
„Planmäßig" bedeutet nicht unbedingt, dass Sie als Geldgeber den Rückzahlungszeitpunkt bereits im Voraus kennen. Für eine planmäßige Rückzahlung gibt es grundsätzlich drei Wege:
•    Bei gesamtfälligen Anleihen bekommen Sie im Allgemeinen den Nennwert in einer Summe am Abschluss der Zeitdauer zurückgezahlt. Bei der Gattung der verzinslichen Anlage liegt demnach der Moment des Kapitalrückflusses von Seiten des Begebers fest.
•    Annuitäten-Anleihen hingegen werden beileibe nicht in einer Summe, statt dessen nach und nach in mehreren kontinuierlichen Jahresraten zurückgezahlt. Mit der Tilgung wird in der Regel nach einer rückzahlungsfreien Zeitspanne von drei bis fünf Jahren angefangen.

Bei Auslosungsschuldverschreibungen erfolgt die Rückzahlung nach Ablauf einer Anhäufung rückzahlungsfreier Jahre zu voneinander abweichenden Terminen. Als einzelner Finanzier wissen Sie demnach nicht, zu welchem der Termine die Wertpapiere, die in Ihrem Vermögen sind, fällig werden. Der Emittent ermittelt über eine Auslosungsroutine (überwiegend nach Endziffern, Serien oder Gruppen) die Wertpapierbeglaubigungen, die am nächstfälligen Rückzahlungstermin zurückgezahlt werden.