Althergebrachte Optionsanleihen

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (ferner exchangeable bonds bezeichnet) sind Anleihen, die dem Eigentümer das Recht einräumen, die Anleihe in Aktien einer anderen Unternehmung umzutauschen. Der Investor erhält deshalb nicht Aktien der Unternehmung, die die Schuldverschreibung emittiert hat, sondern Aktien einer anderen Organisation.

Optionsanleihen: „ Obligation mit Bezugsrecht"
Althergebrachte Optionsanleihen walten gleichermaßen wie Wandelschuldverschreibungen: Auch sie beherbergen ein Recht, typischerweise zum Bezug von Aktien, freilich nicht alternativ, sondern zusätzlich zur Obligation.

Optionsanleihen sind verzinsliche Handelspapiere, die dem Anleger das Recht zur Besorgung von Aktien oder ansonsten anderen vertretbaren (handelbaren) Vermögenswerten in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein verbriefen. Dieser Optionsschein kann uneingeschränkt gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Verteilung des Optionsscheins zu im Voraus festgesetzten Konditionen beziehen; statt der Belieferung kann ebenfalls ein Barausgleich intendiert sein. Die Optionsanleihe an sich wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Tilgung bestehen.

Im Rahmen einer Optionsanleihe kann es mithin bis zu drei verschiedene Kurse geben: mithin jeweils einen Kurs für die Schuldverschreibung mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht kann sich keinesfalls einzig auf Aktien, statt dessen zudem auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsanleihen mit einer Aussicht auf Schuldverschreibungen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsschuldverschreibung. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine festgelegte sonstige Obligation zu einem festgelegten Kurs zu erkaufen (Call) bzw. zu vermarkten (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen legitimieren zum Bezug (Call) bzw. zum Vertrieb (Put) eines bestimmten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.