Aktienkreditbeanspruchungen - "Tilgung in Aktien machbar":

Hybridanleihen
Aus der Blickrichtung des Ausgebers handelt es sich im Kontext von Hybridkreditbeanspruchung um eine Mischart aus Eigen- und Fremdkapital mit aktien- und rentenentsprechenden Attributen.

Hybridanleihen haben im Allgemeinen eine unendliche Dauer. Ein Kündigungsrecht anhand des Geldgebers ist stetig ausgeschlossen, im Kontrast dazu mag in den Anleihebedingungen ein Kündigungsrecht für den Emittenent vorgesehen sein.

Hybridanleihen sind untergeordnete Kreditbeanspruchung (Rang im Insolvenzfall von Bedeutsamkeit). Sie mögen zum Handel an der Wertpapierbörse eingeführt werden. Hybridanleihen weisen zum Zeitpunkt der Effektenemission des Öfteren einen Festzins auf, welcher danach mittels einer veränderbaren Verzinsung abgelöst wird. Ungleich als bei anderen Anleiheformen sind Zinszahlungen vom Geschäftsjahresabschluss des Emittenten bedingt. So mögen die Obligationsbedingungen z. B. einschließen, dass eine Zinszahlung lediglich in den Jahren passiert, in denen die herausgebende Unternehmung weiters Gewinnanteile ausschüttet.

Strukturierte Kreditbeanspruchungen

Eine Kombination aus Anleihe- und Aktienprofil
Strukturierte Kreditbeanspruchungen mögen zum Beispiel eine Kombination aus Anleihe- und Aktienprofilen abbilden. Je nach detaillierter Ausarbeitung führen sie zu verschiedenen Rendite-Fährnis-Strukturen. Man findet bei diesen Kreditbeanspruchungen eine Anzahl schöpferischer Bezeichnungen für die Produkte. Trotz der Differenzen in der Namensfindung und in der Ausgestaltung lassen sich im Grundlegenden zwei Gruppen distinguieren: Aktienkreditbeanspruchungen als Hochkuponanleihen mit Aktienandienungsrecht und Kreditbeanspruchungen mit einer Verzinsung, die sich an der Wertweiterentwicklung eines Index oder eines Aktienkorbs orientiert.

Aktienanleihen - "Rückzahlung in Aktien schaffbar": Die Aktienschuldverschreibung funktioniert präzis andersherum wie die Wandelanleihe. Daher spricht man weiters von "Reverse Convertibles": Nicht der Investor erhält eine Autorisation zum Bezug von Aktien, vielmehr hat der Emittent unter bestimmten Bedingungen die Befugnis, statt der Tilgung des Nominal betrags eine im Vorhinein festgelegte Quantität von Aktien zu zuteilen. Im Rahmen dieses Risikos bekommen Sie eine über dem Marktaufschlag liegende Verzinsung.