Im Zuge einer Optionsanleihe mag es

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (außerdem exchangeable bonds bezeichnet) sind Schuldverschreibungen, die dem Besitzer das Recht einräumen, die Anleihe in Aktien einer anderen Unternehmung umzutauschen. Der Geldgeber erhält folglich nicht Aktien der Unternehmung, die die Anleihe emittiert hat, stattdessen Aktien einer anderen Organisation.

Optionsanleihen: „ Obligation mit Bezugsrecht"
Traditionelle Optionsanleihen funktionieren analog wie Wandelobligationen: Auch sie integrieren ein Recht, in der Regel zum Bezug von Aktien, durchaus nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Obligation.

Optionsanleihen sind verzinsliche Handelspapiere, die dem Investor das Recht zur Besorgung von Aktien oder ansonsten anderen vertretbaren (verhandelbaren) Vermögenswerten in einem von der Obligation abtrennbaren Optionsschein garantieren. Dieser Optionsschein kann separat gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Erteilung des Optionsscheins zu im Vorfeld determinierten Konditionen beziehen; anstelle der Belieferung kann ebenso ein Barausgleich vorgesehen sein. Die Optionsanleihe an sich wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Rückzahlung bestehen.

Im Rahmen einer Optionsanleihe mag es aufgrund dessen bis zu drei verschiedenartige Börsennotierungen geben: nämlich jeweilig einen Börsenkurs für die Obligation mit Optionsschein („cum"), für die Obligation ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht kann sich nicht einzig auf Aktien, sondern weiters auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsschuldverschreibungen mit einer Aussicht auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsschuldverschreibung oder einer Devisen-Optionsobligation. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine ausdrückliche sonstige Anleihe zu einem festgelegten Börsenkurs zu kaufen (Call) bzw. zu vermarkten (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen autorisieren zum Bezug (Call) bzw. zum Verkauf (Put) eines dezidierten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Devisenkurs.