Zahlungsmittel und Zinsen in unterschiedlichen Währungen

Step-Up-Anleihenn
Bei der Step-Up-AnleiheObligation wird anfangs ein ziemlich niedriger Zins gezahlt, darauffolgend dann ein ausgesprochen hoher. Auch diese Schuldverschreibung wird zu pari begeben und zu pari zurückgezahlt. Step-Up-Anleihen sind oft mit einem Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet.

Zinsphasen-Obligationen
Zinsphasen-Anleihen stellen eine Mischform zwischen konsistent- und veränderbar verzinslichen Schuldverschreibungen dar. Sie haben vornehmlich eine Zeitdauer von 10 Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem fixen Kupon ausgestattet. Hinterher folgt eine Periode von etlichen Jahren mit einer veränderlichen Verzinsung, die sich an den Geldmarktbedingungen orientiert. Die verbleibenden Jahre werden nochmals mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Finanzier mögen Sie grundsätzlich aussuchen zwischen Obligationen, welche auf Euro (EUR-Schuldverschreibungen) oder auf eine fremdstaatliche Währung (= Fremdwährungsanleihe) lauten.

Doppelwährungsbondn: Finanzielle Mittel und Zinsen in verschiedenartigen Währungen
Doppelwährungsschuldverschreibungn stellen eine Sonderart dar. Bei diesen können die Zahlungsmittelrückzahlung und die Zinszahlung in unterschiedlichen Währungen ergehen; teils wird dem Begeber oder dem Finanzier ein Wahlrecht eingeräumt.

Als Abwandlungen der Doppelwährungsschuldverschreibungen werden zur Begrenzung des Währungsrisikos selbige mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option legitimiert den Emittenten der Obligation zu einer verfrühten, im Allgemeinen unter dem anfänglichen Tilgungsbetrag liegenden Rückzahlung. Mit einer Put-Option jedoch haben Sie als Geldgeber das Recht, eine verfrühte Tilgung der Schuldverschreibung zu einem im Voraus determinierten, genauso minderen Betrag zu verlangen.

Rang im Zahlungseinstellungsachverhalt oder bei Auflösung des Darlehensnehmers
Ein sonstiges wichtiges Ausstattungsspezifikum ist der Rang einer Obligation: Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Liquidation des Emittenten ist zwischen primären, gleichgestellten und nachrangigen Schuldverschreibungen zu unterteilen, es hängt davon ab inwieweit die Ansprüche des Investors im Verhältnis zu sonstigen Kreditgebern vorzugsweise, gleichberechtigt oder nachrangig bedient werden.