"Fonds" Rechtlich und wirtschaftlich

"Fonds" sind rundheraus pauschal gesprochen Vermögen zur kollektiven Disposition.

De jure und kommerziell können jene Fonds sehr verschieden gestaltet sein. So mögen sich bspw. Finanziers zu Personengesellschaften, bspw. einer KG, zusammentun, um kollektiv mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln determinierte Objekte zu kaufen bzw. zu gestalten. Gemäß dem Fondsobjekt spricht man hernach beispielsweise von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffssondervermögen oder Filmfonds.

Anders gestaltet sind die geheißenen Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Regulationen des Investmentgesetzes gültig sind.

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitalanlageinstitution oder eine Investmentaktiengesellschaft die Gelder vieler Geldgeber, um sie nach der Maxime der Fährnismischung in verschiedenen Vermögenswerten (Handelspapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Abwandlungsinstrumenten, Liegenschaft) anzulegen und professionell zu verwalten. "Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist hierbei der Titel für die Palette der von Geldgebern eingezahlten Gelder und der hierfür erkauften Vermögenswerte.

Anteile an solchen Sondervermögen sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen garantiert. Mit dem Kauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitzugelassen am Sondervermögen. Ihr Anteil am Kapital des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Anteil der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den in der Gesamtheit emittierten Anteilscheinen.

Der Wert eines einzelnen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des kompletten Fondsvermögens (dem geheißenen Inventarwert), aufgeteiltt durch die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine. Die Teilhabe an einem Investmentfonds hat damit für Sie Kennzeichen eines versiert gemanagten Depots. Über die handfeste Dispositionspolitik des einzelnen Sondervermögens geben die jeweiligen Verkaufsbroschüren und die Vertragsprämissen verbindliche Auskunft.