"Fonds" sind besitz zur kollektiven Disposition

"Fonds" sind ganz generalisierend gesprochen Vermögen zur gemeinschaftlichen Disposition.

Legal und ökonomisch können jene Fonds sehr wechselvoll gestaltet sein. So mögen sich z. B. Geldgeber zu Personengesellschaften, bspw. einer Kommanditgesellschaft, vereinen, um kollektiv mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln bestimmte Objekte zu erkaufen bzw. zu realisieren. Entsprechend dem Fondsobjekt spricht man danach bspw. von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffssondervermögen oder Filmsondervermögen.

Anders gestaltet sind die benannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für die die Bestimmungen des Investmentgesetzes gültig sind.

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitalanlagegesellschaft oder eine Investmentaktiengesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie zufolge der Maxime der Wagnismischung in voneinander abweichenden Vermögenswerten (Papieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Abwandlungsinstrumenten, Grundeigentum) anzulegen und fachgerecht zu führen. "Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist damit der Begriff für die Vollständigkeit der von Finanziers eingezahlten Gelder und der hierfür angeschafften Vermögenswerte.

Anteile an solchen Sondervermögen sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen garantiert. Mit dem Zukauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitlegitimiert am Sondervermögen. Ihr Anteil am Vermögen des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Verhältnis der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den in der Summe begebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines separaten Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des ganzen Sondervermögens (dem geheißenen Inventarwert), aufgeteiltt durch die Zahl der emittierten Anteilscheine. Die Partizipation an einem Investmentfonds hat dadurch für Sie Eigenarten eines qualifiziert gemanagten Depots. Über die handfeste Anlagepolitik des einzelnen Fonds geben die entsprechenden Verkaufskataloge und die Vertragsprämissen verbindliche Information.