"Fonds" verallgemeinernd gesprochen Vermögen zur gemeinschaftlichen Anlage

"Fonds" sind ganz pauschal gesprochen Vermögen zur kollektiven Anlage.

Rechtlich und wirtschaftlich mögen derartige Fonds sehr ungleich gestaltet sein. So mögen sich etwa Investoren zu Personengesellschaften, bspw. einer Kommanditgesellschaft, zusammentun, um kollektiv mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln determinierte Objekte zu erkaufen bzw. zu erstellen. Zufolge dem Fondsobjekt spricht man hinterher etwa von einem (geschlossenen) Immobiliensondervermögen, Schiffsfonds oder Filmfonds.

Ungleich gestaltet sind die so genannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für die die Regelungen des Investmentgesetzes gültigkeit haben.

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitalanlageinstitution oder eine Investitionaktiengesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie nach der Grundregel der Risikomischung in voneinander abweichenden Vermögenswerten (Papieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Ausführungsinstrumenten, Liegenschaft) anzulegen und fachmännisch zu führen. "Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist dabei der Bezeichner für die Palette der von Geldgebern eingezahlten Gelder und der dazu eingekauften Vermögenswerte.

Anteile an solchen Sondervermögen sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen verbrieft. Mit dem Zukauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitbefugt am Sondervermögen. Ihr Anteil am Vermögen des Investmentfonds bemisst sich nach dem Verhältnis der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den in der Gesamtheit emittierten Anteilscheinen.

Der Wert eines individuellen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des kompletten Sondervermögens (dem benannten Inventarwert), dividiert durch die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine. Die Teilnahme an einem Investmentsondervermögens hat dadurch für Sie Eigenarten eines fachgemäß gemanagten Depots. Über die reelle Dispositionspolitik des einzelnen Fonds geben die jeweiligen Verkaufsbroschüren und die Vertragsbedingungen verbindliche Auskunft.