"Fonds" sind allgemein gesprochen Eigentum zur gemeinschaftlichen Anlage
"Fonds" sind rundum generell gesprochen Kapital zur kollektiven Anlage.
Legal und kommerziell können solche Fonds sehr ungleich gestaltet sein. So mögen sich bspw. Finanziers zu Personengesellschaften, beispielsweise einer Kommanditgesellschaft, zusammenscharen, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln bestimmte Objekte zu erkaufen bzw. zu erschaffen. Je nach dem Fondsobjekt spricht man darauffolgend bspw. von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffssondervermögen oder Filmfonds.
Ungleichartig gestaltet sind die geheißenen Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Bestimmungen des Investmentgesetzes gelten.
In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitalinvestmentgesellschaft oder eine Investitionaktiengesellschaft die Gelder vieler Investoren, um sie entsprechend der Maxime der Risikomischung in divergenten Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Abwandlungsinstrumenten, Immobilie) anzulegen und fachgemäß zu verwalten. "Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist damit der Begriff für die Vielfalt der von Investoren eingezahlten Gelder und der dazu eingekauften Vermögenswerte.
Anteile an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen beurkundet. Mit dem Erwerb von Investmentanteilscheinen werden Sie mitzugelassen am Sondervermögen. Ihr Anteil am Besitz des Investmentfonds bemisst sich nach dem Anteil der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den im Ganzen ausgegebenen Anteilscheinen.
Der Wert eines einzelnen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des gesamten Sondervermögens (dem benannten Inventarwert), unterteiltt durch die Zahl der begebenen Anteilscheine. Die Partizipation an einem Investmentsondervermögens hat hierbei für Sie Merkmale eines fachgemäß gemanagten Depots. Über die handfeste Anlagepolitik des einzelnen Sondervermögens geben die jeweiligen Verkaufsbroschüren und die Vertragskonditionen verbindliche Antwort.
Legal und kommerziell können solche Fonds sehr ungleich gestaltet sein. So mögen sich bspw. Finanziers zu Personengesellschaften, beispielsweise einer Kommanditgesellschaft, zusammenscharen, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln bestimmte Objekte zu erkaufen bzw. zu erschaffen. Je nach dem Fondsobjekt spricht man darauffolgend bspw. von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffssondervermögen oder Filmfonds.
Ungleichartig gestaltet sind die geheißenen Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Bestimmungen des Investmentgesetzes gelten.
In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitalinvestmentgesellschaft oder eine Investitionaktiengesellschaft die Gelder vieler Investoren, um sie entsprechend der Maxime der Risikomischung in divergenten Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Abwandlungsinstrumenten, Immobilie) anzulegen und fachgemäß zu verwalten. "Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist damit der Begriff für die Vielfalt der von Investoren eingezahlten Gelder und der dazu eingekauften Vermögenswerte.
Anteile an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen beurkundet. Mit dem Erwerb von Investmentanteilscheinen werden Sie mitzugelassen am Sondervermögen. Ihr Anteil am Besitz des Investmentfonds bemisst sich nach dem Anteil der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den im Ganzen ausgegebenen Anteilscheinen.
Der Wert eines einzelnen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des gesamten Sondervermögens (dem benannten Inventarwert), unterteiltt durch die Zahl der begebenen Anteilscheine. Die Partizipation an einem Investmentsondervermögens hat hierbei für Sie Merkmale eines fachgemäß gemanagten Depots. Über die handfeste Anlagepolitik des einzelnen Sondervermögens geben die jeweiligen Verkaufsbroschüren und die Vertragskonditionen verbindliche Antwort.