Länderfährnis und Transferfährnis

Länderwagnis und Transferrisiko

Vom Länderwagnis spricht man, sobald ein ausländischer Darlehensnehmer trotz eigener Bonität auf Grund abgängiger Transferfähigkeit und -bereitschaft seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht zeitgerecht oder überhaupt nicht vollbringen kann.

Das Länderwagnis umfasst einerseits die Fährnis einer kommerziellen, zum anderen die Gefahr einer politischen Wechselhaftigkeit. So können Geldzahlungen, auf die Sie eine Forderung haben, auf Grund der Tatsache von Kapitalmangel oder Transfereinengungen im Ausland ausfallen. Bei Anteilscheinen in Fremdwährung mag es eintreffen, dass Sie Auszahlungen in einer Währung erhalten, die auf Grund der Tatsache eingetretener Deviseneinschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Ermangelnde Sicherungsmöglichkeit
Eine Abdeckungsmöglichkeit gegen dieses Transferwagnis gibt es keinesfalls. Aus dem Gleichgewicht bringende Geschehnisse im politischen und sozialen Gebilde mögen zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Handhabung von Auslandsschulden und zur Zahlungseinstellung eines Landes führen. Politische Geschehnisse mögen sich auf dem multinational verflochtenen Kapital- und Devisenmarkt manifestieren: Sie mögen dabei quotationsteigernde Anregungen geben oder jedoch Baissestimmung generieren. Beispiele für solche Geschehnisse sind Veränderungen im Verfassungssystem, der Volkswirtschaftsordnung oder der politischen Kraftabhängigkeiten, nationale und internationale Notstände, Umstürze und Kriege sowie durch Naturgewalten ausgelöste Geschehnisse. Auch Wahlaussichten und Wahlresultate haben zuweilen - je nach den Ökonomieprogrammen der an die Verwaltung kommenden Parteien - Wirkungen auf die Währung und das Aktienbörsengeschehen in dem betreffenden Nationalstaat.

Länderratings als Urteilsfindungshilfe
Große Bedeutung haben die von einigen Volkswirtschaftsmagazinen veröffentlichten Länderratings: Es handelt sich dabei um eine Evaluierung der Länder der Welt nach deren Bonität. Länderratings dienen als Resolutionshilfe bei der Beurteilung des Länderfährnisses.