Das Länderwagnis: Liquidität auf Grund abgängiger Transferfähigkeit

Länderwagnis und Transferwagnis

Vom Länderrisiko spricht man, sofern ein landfremder Kreditnehmer trotz eigener Liquidität auf Grund vermisster Transferfähigkeit und -willigkeit seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht termingerecht oder überhaupt nicht leisten kann.

Das Länderrisiko umfasst einerseits die Fährnis einer ökonomischen, zum anderen die Bedrohung einer politischen Unbeständigkeit. Dermaßen können Geldzahlungen, auf die Sie eine Erfordernis haben, durch von Kapitalmangel oder Transfereinengungen im Ausland unterbleiben. Bei Papieren in Fremdwährung mag es dazu kommen, dass Sie Ausschüttungen in einer Währung erhalten, die aufgrund eingetretener Devisenlimitierungen nicht mehr konvertierfähig ist.

Mangelnde Sicherungsmöglichkeit
Eine Abdeckungsmöglichkeit gegen dieses Transferwagnis gibt es keinesfalls. Entstabilisierende Ereignisse im politischen und sozialen Gebilde können zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Behandlungsweise von Auslandsschulden und zur Insolvenz eines Landes führen. Politische Geschehnisse mögen sich auf dem multinational verflochtenen Geldmittel- und Devisenmarkt manifestieren: Sie können dabei kurssteigernde Impulse geben oder indes Baissestimmung erzeugen. Beispiele für solche Vorkommnisse sind Modifizierungen im Verfassungssystem, der Wirtschaftsordnung oder der politischen Machtabhängigkeiten, nationale und internationale Notlagen, Staatsstreiche und Kriege sowie durch Naturgewalten ausgelöste Ereignisse. Des Weiteren Wahlaussichten und Wahlresultate haben hin und wieder - je nach den Ökonomieprogrammen der an die Verwaltung gelangenden Parteien - Wirkungen auf die Währung und das Aktienbörsengeschehen in dem betreffenden Staat.

Länderratings als Resolutionshilfe
Große Bedeutsamkeit haben die von einigen Wirtschaftsmagazinen veröffentlichten Länderratings: Es handelt sich unterdies um eine Einstufung der Länder der Welt nach deren Kreditwürdigkeit. Länderratings nützen als Abstimmungshilfe bei der Einstufung des Länderfährnisses.