Länderfährnis: die Fährnis einer wirtschaftlichen,

Länderwagnis und Transferrisiko

Vom Länderfährnis spricht man, wenn ein landfremder Darlehensnehmer ungeachtet eigener Liquidität auf Grund abgängiger Transferfähigkeit und -bereitwilligkeit seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht termingerecht oder schlechthin nicht bewirken kann.

Das Länderwagnis umfasst einerseits die Gefahr einer wirtschaftlichen, zum anderen die Gefahr einer politischen Instabilität. So können Geldzahlungen, auf die Sie eine Anforderung haben, infolge von Devisenmangel oder Transferbegrenzungen im Ausland unterbleiben. Bei Papieren in Fremdwährung mag es dazu kommen, dass Sie Ausschüttungen in einer Währung erhalten, die auf Grund eingetretener Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierfähig ist.

Ausbleibende Absicherungsmöglichkeit
Eine Sicherungsmöglichkeit gegen dieses Transferwagnis gibt es nicht. Entstabilisierende Ereignisse im politischen und sozialen Ordnungsprinzip mögen zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Bedienung von Auslandsschulden und zur Zahlungseinstellung eines Landes führen. Politische Vorkommnisse mögen sich auf dem multinational verflechtenden Kapital- und Devisenmarkt manifestieren: Sie mögen dabei kurssteigernde Anregungen geben oder jedoch Baissestimmung produzieren. Beispiele für selbige Geschehnisse sind Veränderungen im Verfassungssystem, der Wirtschaftsordnung oder der politischen Kraftbeziehungen, nationale und internationale Krisensituationen, Putsche und Kriege ebenso wie durch Naturgewalten ausgelöste Geschehnisse. Des Weiteren Wahlaussichten und Wahlausgänge haben immer wieder - je nach den Wirtschaftsprogrammen der an die Führerschaft gelangenden Parteien - Konsequenzen auf die Währung und das Aktienbörsengeschehen in dem betreffenden Nationalstaat.

Länderratings als Abstimmungshilfe
Große Wichtigkeit haben die von einigen Ökonomiemagazinen publizierten Länderratings: Es handelt sich unterdies um eine Einstufung der Länder der Welt nach deren Bonität. Länderratings wirken als Resolutionshilfe bei der Abschätzung des Länderwagnisses.