Marktpartner können in drei Erscheinungsformen aufgeteilt werden

Marktpartner können in drei Erscheinungsformen aufgeteilt werden. Es sind jene solche Personen oder Gruppierungen, die als Partner der Organisation mit ihr in kommerzieller Wechselbeziehung stehen:

a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Arbeiter
Zulieferbetriebe
Kapitalgeber

b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Mitbewerber

Als Konkurrenten in engerem Sinn zählen all diese Unternehmungen, die Fabrikate zur Deckung desselben Bedürfnisses offerieren. Die Artikele haben ähnliche Eigenschaften oder Klassen. So konkurriert z.B. ein Autobauer gerade mit anderen Fabrikanten von Autos.

Marktbegleiter im weiteren Sinn treten namentlich auf, sofern es bei dem zu deckenden Bedarf um die Erfüllung von Wünschen geht, die im Bereich des Repräsentations-, Ausbildungs-, Wiederherstellungs- und Einflussstrebens liegen. Von daher rivalisieren  der Besuch von Schlemmerlokalen, die Besorgung chicer Kleider, die Urlaubsreise, der neue Flitzer usw. miteinander. In der Theorie spricht man in diesem Zusammenhang von „ totaler Konkurrenz".

Die Öffentlichkeit

Die Einbettung der Unternehmenspräsenz in einen gesellschaftlichen Bezugsrahmen bringt Verbindungen zu Organisationen wie Arbeitnehmerorganisationen, Verbänden, Vereinen, Presse, Religionsgemeinschaften, Gemeinden usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzhelfer
Als Absatzhelfer werden Funktionsträger bezeichnet, die an der Einführung von Kontakten zwischen den getrennten Gliedern und am mühelosen Durchfluss der Produkte im Verteilungsverfahren beteiligt sind. Als Beispiele für Absatzunterstützer sind zu bezeichnen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Vermittler), Spediteure, Auskunfteien, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Meinungsforschungsunternehmen.

Agenten

Hierzu zählen der Handel und die sog. indirekten Agenten wie Ärzte (in der pharmazeutischen Industrie), Architekten, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Konsument und Benutzer)