Marktpartner können in drei Klassen kategorisiert werden
Marktpartner können in drei Klassen kategorisiert werden. Es sind dies solche Personen oder Gruppen, die als Partner der Unternehmenspräzens mit ihr in gewerblicher Beziehung stehen:
a) Vorgelagerte Marktpartner:
Arbeitnehmer
Anbieter
Kapitalgeber
b) Nebengelagerte Marktpartner:
Wettbewerber
Als Wettbewerber in engerem Sinn gelten all diese Organisationen, die Erzeugnisse zur Deckung desselben Bedarfs anbieten. Die Artikele haben korrespondierende Aufgaben oder Erscheinungsformen. So konkurriert z.B. ein Automobilhersteller geradlinig mit anderen Herstellern von Autos.
Konkurrenten im weiteren Sinn treten vornehmlich auf, für den Fall, dass es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Erledigung von Wünschen geht, die im Sektor des Repräsentations-, Erziehungs-, Besserungs- und Einflussstrebens liegen. So gesehen rivalisieren die Visite von Schlemmerlokalen, die Erwerbung modischer Textilien, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man diesfalls von „ uneingeschränkter Konkurrenz".
Die Öffentlichkeit
Die Inklusion der Unternehmung in einen gesellschaftlichen Bezugsrahmen bringt Verknüpfungen zu Instituten wie Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen, Medien, Religionsgemeinschaften, Gemeinden usw. mit sich.
c) Nachgelagerte Marktpartner
Absatzunterstützer
Als Absatzgehilfen werden Aufgabenträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Kontakten zwischen den individuellen Beteiligten und am störungsfreien Durchfluss der Produkte im Verteilungsverfahren beteiligt sind. Als Musterbeispiele für Absatzunterstützer sind zu erwähnen: betriebsexterne Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Vermittler), Einfuhrhändler, Auskunftsdienste, Adressenverlage, Werbeagenturen, Markt- und Demoskopieunternehmen.
Agenten
Hierzu zählen der Handel und die sog. mehrstufigen Agenten wie Ärzte (in der pharmazeutischen Industrie), Konstrukteure, beratende Ingenieure) usw.
Bedarfsträger (Verbraucher und Nutzer)
a) Vorgelagerte Marktpartner:
Arbeitnehmer
Anbieter
Kapitalgeber
b) Nebengelagerte Marktpartner:
Wettbewerber
Als Wettbewerber in engerem Sinn gelten all diese Organisationen, die Erzeugnisse zur Deckung desselben Bedarfs anbieten. Die Artikele haben korrespondierende Aufgaben oder Erscheinungsformen. So konkurriert z.B. ein Automobilhersteller geradlinig mit anderen Herstellern von Autos.
Konkurrenten im weiteren Sinn treten vornehmlich auf, für den Fall, dass es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Erledigung von Wünschen geht, die im Sektor des Repräsentations-, Erziehungs-, Besserungs- und Einflussstrebens liegen. So gesehen rivalisieren die Visite von Schlemmerlokalen, die Erwerbung modischer Textilien, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man diesfalls von „ uneingeschränkter Konkurrenz".
Die Öffentlichkeit
Die Inklusion der Unternehmung in einen gesellschaftlichen Bezugsrahmen bringt Verknüpfungen zu Instituten wie Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen, Medien, Religionsgemeinschaften, Gemeinden usw. mit sich.
c) Nachgelagerte Marktpartner
Absatzunterstützer
Als Absatzgehilfen werden Aufgabenträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Kontakten zwischen den individuellen Beteiligten und am störungsfreien Durchfluss der Produkte im Verteilungsverfahren beteiligt sind. Als Musterbeispiele für Absatzunterstützer sind zu erwähnen: betriebsexterne Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Vermittler), Einfuhrhändler, Auskunftsdienste, Adressenverlage, Werbeagenturen, Markt- und Demoskopieunternehmen.
Agenten
Hierzu zählen der Handel und die sog. mehrstufigen Agenten wie Ärzte (in der pharmazeutischen Industrie), Konstrukteure, beratende Ingenieure) usw.
Bedarfsträger (Verbraucher und Nutzer)