Kernaussage des Produktbegriffs

Kernaussage des Produktbegriffs

Aus vertriebswirtschaftlicher Blickrichtung ist demgegenüber bei einem Produkt keinesfalls so sehr der technische Aspekt entscheidend, statt dessen vielmehr die mit dem Produkt ausführbare Zweckstiftung für den Abnehmer.

Der Verbraucher bzw. Verwender verbindet mit einem Produkt bestimmte Nutzeffektsvorstellungen und Nutzenerwartungen.

Im Themengebiet des vorab erwähnten Fabrikates wird extrem geschwind offensichtlich, daß der Kunde in jenem Produkt mehr sieht als einzig eine technische bzw. physische Komponente. Für den Käufer stellt sie ein Agens zur Satisfaktion einzelner Bedürfnisse und Wünsche dar. Sie ermöglicht ihm Freude in seiner Freizeit, schöne Reminiszenzen, ja letzten Endes eine Art Immortalität. Mittels des Fabrikates findet er zu einem Steckenpferd, zu handwerklicher oder artistischer Wirkung; vielleicht saturiert sie ebenfalls sein Prestigebedürfnis und dient ihm als Positionsymbol.

Dem Produkt wohnt mithin aus der Blickrichtung des Kunden jederzeit eine subjektive Komponente inne. Das angebotene Fabrikat hat die Nutzbarmachung zum Ziel und wird aufgrund dessen vom Kundenkreis in seiner Funktion zur Zweckstiftung beurteilt: Dieser Tatbestand soll bei der Begriffs begriffserklärung des Produktes zum Ausdruck kommen:

Ein Produkt stellt eine Leistung dar, der die Qualifikation innewohnt, dem Konsument bzw. Verwender einen bestimmten Nutzen zu spenden.

Der Nutzeffekt eines Produktes besteht aus den beiden Bestandteilen Grundnutzen und Zusatznutzen; bei letzterem ist zudem noch eine alternative Distinktion in persönlichem, soziologischem und magischem Vorteil erreichbar.

Der Grundnutzen fusst auf der technischen Routine des Produktes, während der Zusatzzweck aus Attributen des Produktes resultiert, welche mit der reinen Funktionsabwicklung kaum oder gar nicht zusammenhängen (z.B. Form, Kolorit, Verpackung usw.).

Das Kompletterlebnis eines Produktes ist aus Abnehmerkreisperspektive um so prägnanter, je eher der Zusatzsinn bei diesem Handelsgut eine Rolle spielt. Der Zusatzvorteil ist kontinuierlich demzufolge von großer Geltung, sofern die vorurteilsfreien Bewandtnisse des Produktes schwer zugänglich sind (z.B. bei technisch diffizilen Fabrikaten).