Zweckhaftigkeitsvorstellungen und Nutzenvorausnahmen

Kernaussage des Produktbegriffs

Aus vertriebswirtschaftlicher Sichtweise ist dagegen bei einem Produkt keineswegs so sehr der technische Aspekt entscheidend, stattdessen eher die mit dem Produkt ausführbare Zweckstiftung für den Kunden.

Der Konsument bzw. Verwender verbindet mit einem Erzeugnis bestimmte Zweckhaftigkeitsvorstellungen und Nutzenvorausnahmen.

Im Kernpunkt des im Vorfeld erwähnten Produktss wird ausgesprochen schnell bezeichnend, daß der Abnehmerkreis in jenem Fabrikat mehr sieht als einzig eine technische bzw. physische Komponente. Für den Käufer stellt sie ein Mittel zur Zufriedenstellung individueller Bedürfnisse und Wünsche dar. Sie erlaubt ihm Vergnügen in seiner Freizeit, schöne Erinnerungen, ja im Endeffekt eine Art Immortalität. Unter Zuhilfenahme von des Artikels findet er zu einem Steckenpferd, zu handwerklicher oder kunstvoller Wirkung; womöglich saturiert sie zudem sein Prestigebedürfnis und dient ihm als Stellenwertsymbol.

Dem Fabrikat wohnt demgemäß aus der Perspektive des Kunden fortgesetzt eine subjektive Komponente inne. Das offerierte Produkt hat die Verwertung zum Ziel und wird deshalb vom Kundenstamm in seiner Rolle zur Nützlichkeitstiftung beurteilt: Dieser Tatbestand soll bei der Begriffs definition des Produktes zum Ausdruck kommen:

Ein Produkt stellt eine Leistung dar, der die Befähigung innewohnt, dem Konsument bzw. Verwender einen bestimmten Zweckhaftigkeit zu spenden.

Der Vorteil eines Produktes besteht aus den beiden Komponenten Grundnutzen und Zusatznutzen; bei letzterem ist obendrein noch eine alternative Differentiation in persönlichem, soziologischem und magischem Vorteil erreichbar.

Der Grundnutzen fusst auf der technischen Aufgabe des Produktes, während der Zusatznutzen aus Spezifika des Produktes resultiert, die mit der reinen Funktionserledigung wenig oder gar nicht in Verbindung stehen (z.B. Art, Farbe, Verpackung usw.).

Das Ganzerlebnis eines Produktes ist aus Abnehmerkreissichtweise um so intensiver, je mehr der Zusatzzweck bei diesem Artikel eine Rolle spielt. Der Zusatzvorteil ist kontinuierlich sodann von großer Relevanz, sofern die unvoreingenommenen Beschaffenheiten des Produktes schwer zugänglich sind (z.B. bei technisch umständlichen Fabrikaten).