Ausbildungsweg für die Profession des Produkt-Managers

In aller Regel wird das Produkt-Management in der operativen Realität als Linieninstanz oder Stabsstelle der Marketinggeschäftsleitung organisatorisch integriert. Hierbei liegt eine sichtliche mangelnde Übereinstimmung zwischen Aufgaben und Zuständigkeit einerseits und Kompetenzen und Durchsetzungsoptionen andererseits vor. Während dieser organisatorisch unzufriedenstellenden Lösung muß der Produkt-Manager probieren, seine Erzeugnisziele zu erreichen. Das wahrscheinlich wichtigste Kennzeichen zu einer von Erfolg gekrönten Wirkung des Produkt-Managers bekundt sich in einer hohen fachlichen und persönlichen Kompetenz.

Die professionellen Qualifikationsmerkmale beziehen sich auf
•    ein bezeichnend analytisches Denkvermögen
•    bedeutsame planerische und organisatorische Begabungen
•    eine zuverlässige Kontrolle des Marketing-Systems
•    ein solides betriebswirtschaftliches Rüstzeug.

Diese hohen Erfordernisse resultieren in der Frage, wie die Vorbildung und Lehre eines Produkt-Managers arrangiert sein sollte. Es gibt durchaus nicht einen einheitlichen, allgemeingültigen Ausbildungsweg für die Profession des Produkt-Managers. Grundlegend zeigt sich dagegen heute in der Praxis, daß für einen vorgesehenen Produkt-Manager ein betriebswirtschaftliches Studieren (möglichst mit Schwerpunkt Marketing) von großem Nutzeffekt ist. Darauf gründend sollte sich eine mehrjährige Einarbeitungszeitspanne in der Unternehmung dazu kommen. An diesem Punkt werden die Nachwuchskräfte im Zusammenhang eines gesonderten Ausbildungsprogramms zuerst durch alle Sektoren der Unternehmensorganisation geführt, um den erforderlichen Zugang in die Relationen des Firmenhergangs zu erhalten.

Mit Recht wird in vielen Betrieben als zwingend geschätzt, daß der vorgesehene Produkt-Manager obendrein eine bestimmte Periode im Vertriebsaußendienst verbringt. Nach Ende eines dahingehenden Trainingsprogramms folgt in der Regel die Indienstnahme als Produkt-Manager-Assistent (Junior-Produkt-Manager). Bei passender Bewährung mag nach einigen Jahren eine Produktgruppe in eigener Zuständigkeit übertragen werden.