Ein Produkt stellt eine Leistungsabgabe dar, der die

Gegenstand des Produktbegriffs

Aus saleswirtschaftlicher Anschauungsweise ist hingegen bei einem Produkt nicht so sehr der technische Aspekt gravierend, statt dessen eher die mit dem Produkt erreichbare Nutzenstiftung für den Käufer.

Der Konsument bzw. Verwender verbindet mit einem Produkt bestimmte Sinnvorstellungen und Nutzenerwartungen.

Im Fall des im Voraus erwähnten Artikels wird sehr geschwind klar, daß der Abnehmerkreis in jenem Fabrikat mehr sieht als einzig eine technische bzw. physische Einheit. Für den Erwerber stellt sie ein Medium zur Befriedigung jeweiliger Bedürfnisse und Wünsche dar. Sie ermöglicht ihm Spaß in seiner Freizeit, schöne Erinnerungen, ja letztendlich eine Art Immortalität. Mittels des Erzeugnisses findet er zu einem Steckenpferd, zu handwerklicher oder artistischer Tätigkeit; etwaig sättigt sie zudem sein Prestigebedürfnis und dient ihm als Stellenwertsymbol.

Dem Fabrikat wohnt also aus der Ansicht des Kunden fortwährend eine persönliche Komponente inne. Das offerierte Erzeugnis hat die Nutzbarmachung zum Ziel und wird deshalb vom Abnehmer in seiner Funktion zur Sinnstiftung beurteilt: Dieser Tatbestand muss bei der Begriffs begriffserklärung des Produktes zum Ausdruck kommen:

Ein Produkt stellt eine Leistungsfähigkeit dar, der die Fähigkeit innewohnt, dem Verbraucher bzw. Verwender einen bestimmten Nutzeffekt zu spenden.

Der Nutzeffekt eines Produktes besteht aus den beiden Komponenten Grundnutzen und Zusatznutzen; bei letzterem ist darüber hinaus noch eine übrige Distinktion in persönlichem, soziologischem und magischem Nutzeffekt erreichbar.

Der Grundnutzen basiert auf der technischen Funktionalität des Produktes, während der Zusatzsinn aus Kennzeichen des Produktes resultiert, die mit der reinen Funktionserfüllung kaum oder überhaupt nicht in Verbindung stehen (z.B. Prägung, Kolorit, Verpackung usw.).

Das Rundumerlebnis eines Produktes ist aus Abnehmerkreisanschauungsweise um so eindringlicher, je mehr der Zusatzzweck bei diesem Handelsgut eine Rolle spielt. Der Zusatznutzen ist immerzu dadurch von großer Bedeutsamkeit, falls die objektiven Bewandtnisse des Produktes schwer zugänglich sind (z.B. bei technisch komplexen Produkten).