Beurteilung der Schulqualifikation
Der Schuleintritt ist für Kinder häufig ein unverzichtbarer erlebnismässiger Einschnitt. Die Schule ihrerseits hat eine essenzielle Auswirkung auf die weitere Persönlichkeits realisierung des Kindes: Freude am Lernen, Leistungsmotivation und Selbstsicherheit hängen wesentlich davon ab, ob die ersten Schuljahre meist positive Erfahrungen bewirkt haben.
Von besonderer Bedeutsamkeit für die Schulfähigkeit ist der
mentale Entwicklungszustand des Kindes. Früher sprach man von Schulreife und meinte, das Kind werde von selbst, im Zeitverlauf der Jahre schultauglich. Heutzutage weiss man, dass die Schulbefähigung von vielen inwendigen und externen Bedeutungsgrößen abhängig ist. Von der entwicklungspsychologischen Attitüde her muss das Kind zu determinierten Leistungen im Stande sein, folglich es sich die Kulturtechniken im Rahmen der öffentlichen Bildungsstätte zu eigen machen kann.
Die bedeutenden Charakteristika der Schuleignung sind:
im erkenntnismäßigen Bereich: Gedeihende Realitätszugewandtheit, graduelles Aufnehmen von Regeln und Gesetzmäßigkeiten, Ansätze zur Bezeichnungsbildung, Entnahmebefähigung und Gliederungseignung von optischen und akustischen Gebilden; obendrein ein bestimmter Zustand der Sprachentwicklung;
im Bereich der Anregung und der emotionellen Reifung: Ansätze zu Konzentrationsfähigkeit, Durchhaltevermögen und Aufgabenbereitschaft. Eignung zum Triebverzicht und zur Subordination unter gemeinsame Zielsetzungen;
im Bereich des Sozialhandelns: Ablösung der kleinkindhaften Bindung an die Familie und angesichts dessen Fähigkeit, Beziehungen zu Personen external des Familienkreises zu formen, sich in eine Gesellschaftsgruppe einzuordnen.
Die praktikabele Beurteilung der Schulqualifikation ist von vielen externen Bestimmungsfaktoren abhängig. Mancherorts gelten schon 5-jährige als schultauglich, die freilich noch in einer vorwiegend spielorientierten Gruppe (mit spielorientierter Anführung) die 'Schule' frequentieren.