Zahlungsmittel und Zinsen in divergenten Währungen

Step-Up-Bondsn
Bei der Step-Up-AnleiheObligation wird anfänglich ein verhältnismäßig tiefer Zins gezahlt, darauffolgend dann ein ausgesprochen hoher. Auch diese AnleiheObligation wird in Balance begeben und zu pari zurückgezahlt. Step-Up-Obligationen sind oft mit einem Kündigungsrecht

des Begebers ausgestattet.

Zinsphasen-Bonds
Zinsphasen-Schuldverschreibungen stellen eine Mischart zwischen konsistent- und wandelbar verzinslichen Anleihen dar. Sie haben im Allgemeinen eine Zeitdauer von zehn Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem konsistenten Coupon ausgestattet. Hernach folgt eine Dauer von mehreren Jahren mit einer wandelbaren Verzinsung, die sich an den Geldmarktvorbedingungen ausgerichtet. Die verbleibenden Jahre werden abermals mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Finanzier vermögen Sie im Prinzip optieren zwischen Bonds, welche auf Euro (EUR-Bonds) oder auf eine ausländische Währung (= Fremdwährungsobligation) lauten.

Doppelwährungsobligationn: Zahlungsmittel und Zinsen in divergenten Währungen
Doppelwährungsanleihen stellen eine Sonderart dar. Bei diesen mögen die Kapitalrückzahlung und die Zinszahlung in andersartigen Währungen erfolgen; zum Teil wird dem Emittenten oder dem Finanzier ein Wahlrecht eingeräumt.

Als Spielartn der Doppelwährungsschuldverschreibungen werden zur Begrenzung des Währungsrisikos jene mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option autorisiert den Emittenten der Schuldverschreibung zu einer verfrühten, vornehmlich unter dem originären Rückzahlungsbetrag liegenden Tilgung. Mit einer Put-Option hingegen haben Sie als Anleger das Recht, eine verfrühte Tilgung der Schuldverschreibung zu einem vorweg bestimmten, gleichfalls kleineren Betrag zu verlangen.

Rang im Insolvenzkontext oder bei Liquidation des Schuldners
Ein zusätzliches wichtiges Ausstattungsspezifikum ist der Rang einer Obligation: Für den Fall der Konkurs oder der Auflösung des Emittenten ist zwischen primären, gleichrangigen und nachrangigen Anleihen zu unterteilen, je nachdem inwiefern die Ansprüche des Investors im Verhältnis zu weiteren Kreditoren privilegiert, gleichrangig oder nachrangig bedient werden.