Optionsanleihen: „ Anleihe mit Bezugsrecht"

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (gleichfalls exchangeable bonds benannt) sind Schuldverschreibungen, die dem Eigentümer das Recht einräumen, die Anleihe in Aktien einer anderen Organisation umzutauschen. Der Anleger erhält somit nicht Aktien der Unternehmung, die die Anleihe emittiert hat,

sondern Aktien einer anderen Firma.

Optionsanleihen: „ Anleihe mit Bezugsrecht"
Althergebrachte Optionsanleihen walten analog wie Wandelobligationen: Auch sie enthalten ein Recht, in der Regel zum Bezug von Aktien, gleichwohl nicht alternativ, statt dessen zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Handelspapiere, die dem Geldgeber das Recht zur Anschaffung von Aktien oder zudem anderen vertretbaren (handelbaren) Vermögenswerten in einem von der Obligation abtrennbaren Optionsschein verbriefen. Dieser Optionsschein kann separat gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Erteilung des Optionsscheins zu im Vorfeld festgesetzten Konditionen beziehen; anstelle der Belieferung kann gleichfalls ein Barausgleich vorgesehen sein. Die Optionsanleihe selbst wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Tilgung bestehen.

Im Kontext einer Optionsanleihe mag es mithin bis zu drei verschiedene Kursnotierungen geben: nämlich jeweils einen Börsenkurs für die Schuldverschreibung mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht mag sich keinesfalls einzig auf Aktien, stattdessen weiters auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsobligationen mit einer Auswahlmöglichkeit auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsobligation oder einer Devisen-Optionsobligation. Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine dezidierte alternative Schuldverschreibung zu einem festgelegten Kurs zu erkaufen (Call) bzw. zu liquidieren (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsanleihen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Verkauf (Put) eines definitiven Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.