Schuldverschreibungen und ihre Zinsformgebung

Nachträgliche Rückzahlung bei vorzeitiger Vertragsauflösung

Ein Begeber mag sich in den Obligationsbedingungen eine außerplanmäßige Rückzahlung durch Vertragsaufhebung der Anleihe vorbehalten (verfrühte Kündigung) - überwiegend unter Vereinbarung einer Anzahl vertragsauflösungsfreier Jahre. Vereinzelt können die Obligationsbedingungen auch dem Käufer der Obligation ein verfrühtes Vertragsaufhebungsrecht einräumen.

Verzinsung

Die Verzinsung, die Sie als Finanzier vom Begeber auf das nominal angelegte Kapital (den Nennwert des Papiers) erhalten, ist gleichfalls in den jeweiligen Obligationsbedingungen geregelt. Derbei gibt es nicht alleinig den „klassischen" Festzins und den variabelen, den jeweiligen Marktbedingungen maßgeschneiderten Zinssatz: Dazwischen ist eine große Zahl von Mischformen ausführbar.

Schuldverschreibungen und ihre Zinsformgebung

Klassische festverzinsliche Anleihen
Festzins-Schuldverschreibungen - auch Straight Bonds benannt - haben eine gleichbleibende feste Verzinsung (Nominalzins) für die gesamte Zeitdauer. Der Zins wird in Deutschland größtenteils jährlich, in anderen Ländern überwiegend halbjährlich (z. B. in den Vereinigte Staaten von Amerika), im Nachhinein gezahlt.

Anleihen mit flexibelen Zinssätzen (Floating Rate Notes)

Floating Rate Notes (kurz „Floater") gewähren keinen festen, stattdessen einen veränderlichen Zinsertrag. Nach jeder Zinsdauer, wie nach Beendigung von drei, sechs oder zwölf Monaten zahlt der Emittent der Schuldverschreibung die Zinsen; im gleichen Atemzug gibt er den Zinsfuß für die neue Dauer bekannt. Dieser Zinsfuß orientiert sich an einem Referenzzinsfuß, vornehmlich an Geldmarktsätzen wie EURIBOR (= European Interbank Offered Rate) oder LIBOR (= London Interbank Offered Rate).

Die Geldmarktsätze EURIBOR und LIBOR sind die Zinssätze, zu denen spezifische Finanzinstitute in Ländern der Europäischen Währungsunion bzw. in London disponibel sind, Gelder bei anderen Kreditinstituten auf kurze Sicht anzulegen. Diese Sätze sagen, zu welchem Zinsfuß Banken bei Bedarf temporäre Anlagen tätigen würden.