Vinkulierte Namensaktien:

Besitzer aktien
Eigentümeraktien lauten nicht auf den Namen, stattdessen auf den jeweiligen Besitzer. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumswechsel ohne besondere Formsachen möglich.

Namensaktien
Namensaktien werden prinzipiell auf den Namen des Shareholders in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Dabei werden Name, Geburtsdatum, Adresse und Anzahl der gehaltenen Aktien eingetragen,

so dass der Organisation der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist. Vis-à-vis der Organisation gelten allein die eingetragenen Personen als Aktionäre. Nur diese können aus diesem Grund im Allgemeinen Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter realisieren. Jeder Aktionär kann von der Firma Auskunft über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Fakten begehren. Mitteilungen zu Hauptversammlungen erhält der Teilhaber überwiegend unmittelbar von der Organisation.

Ein Aktieninhaber ist keineswegs verpflichtet, sich in das Aktienbuch registrieren zu lassen. Er gilt danach aber gegenüber der Organisation nicht als Aktionär, welches zur Folge hat, dass er weder Angaben von der Firma noch eine Einladung zur Hauptversammlung erhält. Dabei verliert er ebenfalls sein Wahlrecht. Der Anspruch auf Zahlung der Gewinnanteile ist von der Einschreibung im Aktienregister keinesfalls dependent. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktienbesitzer zum Stichtag (benannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und nützt in Verbindung mit einem elektronischen Umsetzungssystem ebenfalls der Abarbeitung von Transaktionen, demnach Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in der Bundesrepublik stets dann in Gestalt von Namensaktien begeben werden, sofern der Nennbetrag nicht ganz eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; übrige Zusatzzahlungen (Rest-, Abschlagszahlungen) mögen von der Institution beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien benennt man Aktien, deren Transfer auf einen neuen Aktionär weiters an die Bestätigung der Firma gebunden ist. Für die ausgebende Organisation sind vinkulierte Namensaktien insoweit von Nutzen, als sie die Gesamtschau über den Aktieninhaberskreis behält. In Deutschland kommen vinkulierte Namensaktien demgegenüber keineswegs häufig vor.