Maßgabe der Produktkonditionen

Nachfolgende Aufwände werden bei der Preisstellung im Sekundärmarkt mehrfach beileibe nicht gleichförmig verteilt über die Ablaufzeit der Wertpapiere preisdämpfend in Abzug gebracht, sondern schon bis zu einem, im Sinne des freien Einschätzungsspielraums des Market Maker, früheren Augenblick vollständig vom arithmetischen Wert der Zertifikate abgezogen:


•    nach Maßgabe der Produktkonditionen erhobene Verwaltungsentgelte;
•    eine im Ausgabepreis für die Zertifikate ggf. enthaltene Gewinnmarge;
•    im Emissionspreis für die Zertifikate gegebenenfalls enthaltene Dividenden und sonstige Erträge, welche nach der Ausgestaltung des Zertifikats finanziell dem Herausgeber zustehen.

Letztere werden vielmals keineswegs erst dann preisdämpfend in Abzug gebracht, wenn das jeweilige Bezugsgegenstand oder dessen Bestandteile 'ex Dividende' gehandelt werden, statt dessen bereits zu einem früheren Augenblick der Dauer, und zwar auf der Basis der für die gesamte Zeitdauer oder eine bestimmte Periode erwarteten Dividenden. Die Geschwindigkeit dieser Subtraktion ist in diesem Fall unter anderem bedingt von der Höhe evtl.er Netto-Rückflüsse der Beurkundungen zu dem Market Maker.

Die vom Market Maker im Anschlussmarkt gestellten Kurse können dementsprechend von dem arithmetischen bzw. dem im Zuge der eben genannten Umständen wirtschaftlich zu vermutenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Augenblick divergieren. Ferner mag der Market Maker unverwandt die zur Kursfindung  festgesetzte Methodenmenge  ändern, zum Beispiel die Bandbreite unter Geld- und Briefkursen,geheißener: Spread, aufweiten oder verringern.

Entlohnungen für den Verkauf von Zertifikaten
Für ihre Beschäftigung im Kontext des Vertriebs von Zertifikaten mögen Kreditinstitute vom Herausgeber Vergütungen empfangen. Im Primärmarkthandel, das bedeutet in der Emissions- bzw. Zeichnungsphase, ist dieses wiederholend der Zustand.

Bisweilen werden ebenfalls Zahlungen aus einer vom Ausgeber vereinnahmten Verwaltungstaxe geleistet. Die Stufe der Provisionen wird meist in Interdependenz von beim Bankhaus vorliegenen (zu bestimmten Stichtagen in den Handelspapierdepots) einem Fundus am jeweiligen Zertifikat taxiert. Über nähere Details informiert jederzeit die depotführende  Organisation.