Vermögensdisposition in Aktien

In der BRD gibt es die Nominalwertaktie und die Stückaktie. Eine deutsche Aktiengesellschaft kann bei weitem nicht beiderartig Aktien anordnungen, statt dessen entweder einzig Nennwertaktien oder bloß Stückaktien emittieren.

Nominalwertaktien

Der Nennwert der Aktie ist eine rechnerische Größenordnung, die die Höhe des Anteils am Grundkapital der Aktiengesellschaft darstellt. Der Nennwert lautet

auf einen fixen Kapitalbetrag. In Deutschland lautet der Nennwert auf 1 € oder ein Vielfaches davon. Die Multiplikation der Nominalwerte mit der Quantität der ausgegebenen Aktien ergibt das in der Satzung festgelegte Gesellschaftskapital der Aktiengesellschaft. Die Beteiligungsquote des einzelnen Kapitalanlegers entspricht dem Größenverhältnis der von ihm gehaltenen Menge seiner Aktiennennwerte im Bezug zu den gesamten Nominalwerten (Gesellschaftskapital).

Stückaktien

Im Übrigen, eine Stückaktie versinnbildlicht einen definiten Anteil des in der Satzung determinierten Grundkapitals. Im Unterschied zur Nennwertaktie wird der Teilbetrag indes bei weitem nicht in einem Kapitalbetrag ausgedrückt; die Aktienurkunden lauten vielmehr auf eine eindeutige Stückzahl von Aktien, zum Beispiel 10 oder 1000 Stück Aktien. Die Teilhabe quote des einzelnen Aktieninhabers und damit der Umfang seiner Rechte ergibt sich aus dem Größenverhältnis der von ihm gehaltenen Aktienstückzahl zu der generell ausgestellten Aktienstückzahl. Der auf die einzelne Aktie betragende prozentuale Betrag des Grundkapitals muss zumindest 1 € ausmachen.

Nennwertaktien und Stückaktien sind lediglich optionale Möglichkeiten, das Beteiligungsverhältnis am Gesellschaftskapital der Gesellschaft auszudrücken. Entscheidet die Hauptversammlung einer Gesellschaft den Übergang von der einen zur anderen Aktienanordnung, so ergeben sich wirtschaftlich und wertmäßig keinerlei Unterschiede, solange die in der Satzung vereinbarte Stückzahl der emittierten Aktien und das Grundkapital unmodifiziert bleiben.

Für die Vermögensdisposition in Aktien ist unbeträchtlich, in wie weit es sich um eine Nennwertaktie oder eine Stückaktie handelt. Der Wechselkurs der Aktie steht hiermit in keinem Aufeinanderbezogensein. Er weicht außerdem wiederholend vom Nennwert ab. Der Wechselkurswert einer Aktie entstammt aus Angebot und Nachfrage und repräsentiert obendrein die Wertzuwachs und Einbuße im Kapital der AG.