Entlohnungen für den Verkauf von Zertifikaten

Folgende Kapitalaufwände werden bei der Wertstellung im Sekundärmarkt mehrfach bei weitem nicht gleichmäßig verteilt über die Ablaufzeit der Wertpapiere preisreduzierend in Abzug gebracht, sondern schon bis zu einem, im Sinne des freien Einschätzungsspielraums des Market Maker, früheren Zeitpunkt durchgängig vom arithmetischen Wert der Zertifikate abgezogen:
•    nach Richtmarke der Produktbedingungen erhobene Verwaltungshonorare;
•    eine im Ausgabepreis für die Zertifikate bei Bedarf

enthaltene Gewinnmarge;
•    im Emissionspreis für die Zertifikate ggf. enthaltene Gewinnanteile und weitere Erträge, welche nach der Ausformulierung des Zertifikats ökonomisch dem Ausgeber zustehen.

Letztere werden oft beileibe nicht erst dann preisermäßigend in Subtraktion gebracht, sobald das jeweilige Bezugsgegenstand oder dessen Einzelteile 'ex Dividende' gehandelt werden, stattdessen bereits zu einem früheren Moment der Zeitdauer, und zwar auf der Grundlage der für die gesamte Periode oder eine bestimmte Dauer erwarteten Dividenden. Die Schnelligkeit dieser Subtraktion ist derbei unter anderem bedingt von der Höhe potentieller Netto-Rückflüsse der Bescheinigungen zu dem Market Maker.

Die von dem Market Maker im Sekundärmarkt gestellten Kurse mögen demgemäß von dem arithmetischen bzw. dem angesichts der eben genannten Koeffizienten ökonomisch zu erahnenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Moment abweichen. Des Weiteren mag der Market Maker unverwandt die zur Kursfindung  festgelegte Methodik  ändern, z. B. die Spanne unter Geld- und Briefkursen,so genannter: Spread, aufweiten oder verkleinern.

Entlohnungen für den Verkauf von Zertifikaten
Für ihre Leistungsabgabe im Kontext des Vertriebs von Zertifikaten können Kreditinstitute vom Ausgeber Vergütungen erhalten. Im Primärmarkthandel, sprich in der Effektenemissions- bzw. Zeichnungsphase, ist dies regelmäßig der Umstand.

Zuweilen werden ebenfalls Zahlungen aus einer vom Herausgeber vereinnahmten Verwaltungsgebühr geleistet. Die Stufe jener Provisionen wird im Allgemeinen in Interdependenz von beim Bankhaus vorliegenen (zu bestimmten Ablieferungsterminen in den Wertpapierdepots) einem Grundstock am jeweiligen Zertifikat beziffert. Über nähere Einzelheiten informiert jederzeit die inventarführende  Organisation.