Partner im Markt

Marktpartner können in drei Bereiche klassifiziert werden. Es sind diese solche Individuen oder Gruppen, die als Partner der Unternehmung mit ihr in gewerblicher Verbindung stehen:

a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Werktätige
Lieferanten
Kapitalgeber
b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Wettbewerber

Als Marktbegleiter in engerem Sinn zählen all solche Unternehmenspräsenzen, die Erzeugnisse zur Deckung desselben Bedürfnisses bereitstellen. Die Erzeugnisse haben entsprechende Zwecken oder Erscheinungsformen. So konkurriert z.B. ein Automobilhersteller gerade mit anderen Fabrikanten von Autos.

Wettbewerber im weiteren Sinn treten vornehmlich auf, sofern es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Satisfaktion von Wünschen geht, die im Teilbereich des Repräsentations-, Bildungs-, Erholungs- und Geltungsstrebens liegen. Somit rivalisieren  die Visite von Feinschmeckerlokalen, die Beschaffung fescher Kleider, die Urlaubsreise, der neue Flitzer usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man in diesem Fall von „ vollumfänglicher Konkurrenz".

Die Öffentlichkeit

Die Inklusion der Unternehmensorganisation in einen gesellschaftlichen Wechselbeziehungsrahmen bringt Relationen zu Instituten wie Arbeitnehmervertretungen, Verbänden, Vereinen, Medien, Kirche, Kommunen usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzunterstützer
Als Absatzgehilfen werden Funktionsträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Beziehungen zwischen den individuellen Beteiligten und am mühelosen Durchfluss der Artikel im Verteilungsvorgang beteiligt sind. Als Vorzeigebeispiele für Absatzgehilfen sind zu nennen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Handelsvertreter, Kommissionäre, Makler), Ausfuhrhändler, Auskunftsdienste, Adressenverlage, Werbeagenturen, Markt- und Demoskopieunternehmen.

Absatzmittler

Diesbezüglich zählen der Handel und die sog. mittelbaren Agenten wie Ärzte (in der Pharmaindustrie), Baumeister, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Verbraucher und Nutzer)