Leistungsstrom Geldstrom

Dem Leistungsstrom (Sachgüter und Dienstleistungen) steht ein Geldstrom gegenüber. Des Weiteren bestehen zwischen Organisation und Markt Informationsströme, die die Vielfalt jener Betriebsamkeiten inkludieren, die mit der Gewinnung, Bearbeitung und Transfer zweckgerichteter Wissensansammlungen zu tun haben.

Unter Zugrundelegung andersartiger Kriterien lassen sich verschiedene Marktarten unterteilen:
(1)    Nach dem Eintritt zu den Märkten:
a)    offener Handelsplatz
b)    geschlossener Absatzmarkt

Geschlossene Märkte sind meist Ausdruck einer Zumessung (mengenmäßige Limitation des Angebots) und/oder einer Berechtigung (z.B. Gaststätten-, Taxibetriebe).

(2)    Je nach der Angebots- und Nachfrageanordnung:
In der volkswirtschaftlichen Marktformenlehre wird in Bezug auf der Zahl der am Absatzgebiet beteiligten Anbieter und Nachfrager unterschieden nach
a) Alleinstellung am Markt    b) Oligopol     c) Polypol

(3)    Gemäß geographischen Standpunkten:
a)    lokaler Markt
b)    regionaler Handelsplatz
c)    nationaler Absatzgebiet
d)    internationaler Markt

(4)    Nach der Magnitude der Institutionalisierung des Handelsplatzes:
a)    organisierte Handelsplätze:
-    Absatzgebiete mit ortsanwesenden Handelsgütern (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Versteigerungen)
—    Marktplätze, auf denen nach Modellen gehandelt wird (Börsen, Messen und Ausstellungen)
b)    nicht- arrangierte Umschlagplätze

(5)    Nach Kotler lassen sich die Marktplätze unter Zuhilfenahme folgender „vier W" aufteilen:

1.    Was wird auf dem Marktplatz gekauft? (Kaufsache)
2.    Warum wird auf dem Handelsplatz gekauft? (Kaufimpulse, Einkaufsziele)
3.    Wer kauft? (Träger Kaufresolution)
4. Wie wird gekauft? (Kaufhandhabungen, Kaufentscheidungsverfahren)

Je nach Prägnanz dieser Merkmale sind vier konstitutive Absatzgebietarten zu differenzieren:
•    Konsumentenhandelsplatz (= Konsumgüterhandelsplatz)
•    Produzentenhandelsplatz (= Investitions- und Produktionsgütermarkt )
•    Wiederverkäufermarktplatz (Absatzmittler = Handel)
•    Markt der öffentlichen Betriebe (öffentliche Administration: Bund, Länder bzw. Kantone, Gemeinden.)