Marktpartner können in drei Rubriken aufgeteilt werden

Marktpartner können in drei Rubriken aufgeteilt werden. Es sind diese selbige Personen oder Gruppen, die als Partner der Unternehmenspräzens mit ihr in wirtschaftlicher Relation stehen:

a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Angestellte
Zulieferbetriebe
Kapitalgeber

b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Marktbegleiter

Als Konkurrenten in engerem Zweck gelten all selbige Unternehmensorganisationen, die Erzeugnisse zur Deckung desselben Bedarfs bereithalten. Die Artikele haben analoge Funktionen oder Erscheinungsformen. So konkurriert z.B. ein Autoproduzent gerade mit anderen Herstellern von Autos.

Mitbewerber im weiteren Sinn treten namentlich auf, sofern es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Erfüllung von Wünschen geht, die im Sektor des Repräsentations-, Ausbildungs-, Wiederherstellungs- und Wertstrebens liegen. Infolge dessen konkurrieren  der Besuch von Gourmandrestaurants, die Erwerbung flotter Textilien, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man an diesem Punkt von „ gesamtheitlicher Konkurrenz".

Die Öffentlichkeit

Die Inklusion der Organisation in einen gesellschaftlichen Bezugsrahmen bringt Wechselbeziehungen zu Gruppierungen wie Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen, Presse, Kirche, Gemeinden usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzhelfer
Als Absatzgehilfen werden Funktionalitätenträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Verbindungen zwischen den separaten Gliedern und am mühelosen Durchfluss der Artikel im Distributionsvorgang beteiligt sind. Als Musterbeispiele für Absatzhelfer sind zu erwähnen: betriebsexterne Verkaufsorgane (Handelsvertreter, Kommissionäre, Makler), Ausfuhrhändler, Auskunftsdienste, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Demoskopieinstitute.

Agenten

Zu diesem Punkt zählen der Handel und die sog. indirekten Agenten wie Ärzte (in der Pharmaindustrie), Architekten, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Konsument und Benutzer)