Ein Produkt stellt eine Performanz dar,

Inhalt des Produktbegriffs

Aus vertriebswirtschaftlicher Anschauungsweise ist jedoch bei einem Produkt nicht so sehr der technische Gesichtspunkt gewichtig, sondern mehr die mit dem Produkt realisierbare Nutzenstiftung für den Erwerber.

Der Verbraucher bzw. Verwender verbindet mit einem Erzeugnis bestimmte Nützlichkeitsvorstellungen und Nutzenannahmen.

Im Sachverhalt des vorab erwähnten Artikels wird sehr schnell deutlich, daß der Kundenstamm in jenem Erzeugnis mehr sieht als lediglich eine technische bzw. physische Einheit. Für den Kunde stellt sie ein Medium zur Erfüllung separater Bedürfnisse und Wünsche dar. Sie erlaubt ihm Spaß in seiner Freizeit, schöne Gedächtnisen, ja letzten Endes eine Art Unendlichkeit. Mittels des Artikels findet er zu einem Steckenpferd, zu handwerklicher oder ästhetischer Wirkung; eventuell sättigt sie außerdem sein Prestigebedürfnis und dient ihm als Positionsymbol.

Dem Fabrikat wohnt demnach aus der Anschauungsweise des Kunden stets eine nicht objektive Komponente inne. Das angebotene Produkt hat die Verwendung zum Ziel und wird aufgrund dessen vom Kundenstamm in seiner Funktion zur Zweckhaftigkeitstiftung beurteilt: Dieser Tatbestand muss bei der Begriffs begriffsklärung des Produktes zum Ausdruck kommen:

Ein Produkt stellt eine Leistung dar, der die Fähigkeit innewohnt, dem Konsument bzw. Verwender einen bestimmten Vorteil zu spenden.

Der Zweck eines Produktes besteht aus den beiden Konstituenten Grundnutzen und Zusatznutzen; bei letzterem ist darüber hinaus noch eine sonstige Differenzierung in persönlichem, soziologischem und magischem Nutzen erreichbar.

Der Grundnutzen basiert auf der technischen Routine des Produktes, während der Zusatzsinn aus Attributen des Produktes resultiert, welche mit der reinen Funktionsvollendung wenig oder überhaupt nicht zusammenhängen (z.B. Art, Kolorit, Verpackung usw.).

Das Gesamterlebnis eines Produktes ist aus Abnehmerblickrichtung um so eindringlicher, je mehr der Zusatzsinn bei diesem Handelsgut eine Rolle spielt. Der Zusatzzweck ist stets dadurch von großer Maßgeblichkeit, sofern die unvoreingenommenen Qualitäten des Produktes schwer zugänglich sind (z.B. bei technisch komplexen Produkten).