Zweckvorstellungen und Nutzenvorausnahmen

Gehalt des Produktbegriffs

Aus verkaufswirtschaftlicher Perspektive ist aber bei einem Produkt keineswegs so sehr der technische Blickwinkel maßgeblich, stattdessen mehr die mit dem Produkt nicht ausgeschlossene Nützlichkeitstiftung für den Erwerber.

Der Abnehmer bzw. Verwender verbindet mit einem Elaborat bestimmte Zweckhaftigkeitsvorstellungen und Nutzenaussichten.

Im Themengebiet des im Vorfeld erwähnten Erzeugnisses wird sehr schnell offensichtlich, daß der Kundenkreis in jenem Artikel mehr sieht als alleinig eine technische bzw. physische Baugruppe. Für den Abnehmer stellt sie ein Mittel zur Satisfaktion separater Bedürfnisse und Wünsche dar. Sie ermöglicht ihm Vergnügen in seiner Freizeit, schöne Gedächtnisen, ja demnach eine Art Unvergänglichkeit. Mit Hilfe des Erzeugnisses findet er zu einem Steckenpferd, zu handwerklicher oder kunstreicher Tätigkeit; womöglich sättigt sie weiters sein Prestigebedürfnis und dient ihm als Stellenwertsymbol.

Dem Produkt wohnt folglich aus der Sicht des Kunden kontinuierlich eine persönliche Komponente inne. Das angebotene Erzeugnis hat die Nutzbarmachung zum Ziel und wird also vom Abnehmer in seiner Funktion zur Sinnstiftung beurteilt: Dieser Tatbestand muss bei der Begriffs begriffsbestimmung des Produktes zum Ausdruck kommen:

Ein Produkt stellt eine Leistung dar, der die Eignung innewohnt, dem Konsument bzw. Verwender einen bestimmten Vorteil zu stiften.

Der Nutzen eines Produktes besteht aus den beiden Elementen Grundnutzen und Zusatznutzen; bei letzterem ist weiterführend noch eine alternative Differenzierung in persönlichem, soziologischem und magischem Nutzeffekt realisierbar.

Der Grundnutzen fusst auf der technischen Aufgabe des Produktes, während der Zusatznutzen aus Kennzeichen des Produktes resultiert, welche mit der reinen Funktionsausführung kaum oder gar nicht zusammenhängen (z.B. Prägung, Farbe, Verpackung usw.).

Das Rundumerlebnis eines Produktes ist aus Abnehmerkreissicht um so eindringlicher, je eher der Zusatznutzen bei diesem Gegenstand eine Rolle spielt. Der Zusatzvorteil ist immerzu demzufolge von großer Maßgeblichkeit, für den Fall, dass die objektiven Konsistenzen des Produktes schwer zugänglich sind (z.B. bei technisch schwer verständlichen Fabrikaten).