Gestaltungsschaffbarkeiten des Produktäußeren

Der persönliche Nutzeffekt als eine schaffbarer Baustein des Zusatznutzens beinhaltet jegliche Erwartungen und Vorstellungen, die das spezielle, subjektive Verhältnis des Käufers zu dem Erzeugnis berühren. Während bspw. bei einem Auto der Grundnutzen im ' schnellen Fortbewegungsmittel' gesehen werden mag, existiert der persönliche Gebrauch evtl. in der 'Freude am Fahren' oder in einer bezeichnenden Sicherheitsorientierung.

Der soziologische Sinn, ebenfalls als Geltungs-, Reputations- oder Demonstrationssinn bekannt, entsteht aus den Interaktionen des einzelnen Menschen zur gesellschaftlichen Umwelt. Diese Vorteilsart kann ebenso ein Medium zur Angleichung an andere, bewunderte Mitglieder der Gesellschaft als ebenfalls ein Mittel zur Abhebung sein. In unserem Produktvorzeigebeispiel Auto könnte der soziologische Benefit darin liegen, allemal einen größeren und schnelleren Wagen denn die Nachbarn oder die Arbeitskollegen zu fahren.

Der Grundgebrauch eines Produktes fusst auf den vorurteilsfrei-technischen Inanspruchnahmeeigenschaften (= Produktgüte). Die Gestaltungserreichbarkeiten des Produktäußeren sind als Inbegriff des Zusatzgebrauchs anzusehen. Der Zusatzgebrauch bietet marketingtechnisch die beste Herangehensweise, um eine positive Weite gegenüber Konkurrenzprodukten zu erreichen.

Produkte gewähren eine Differentiation betreffend der Vorannahme Verwendungszweck in die beiden Gruppen 'Konsumggüter' und 'Produktivgüter'. Innerhalb dieser beiden Erzeugnisgruppen bringt die Unterteilung nach dem Kriterium Nutzungsdauer noch die Distinktion in 'Verbrauchsgut' und 'Gebrauchsgut' bzw. 'Fabrikationsgut' und ' Investmentgut'.

Die Marke als sog. 'Merkzeichen' für ein Erzeugnis stellt ein elementares Kommunikationsmedium zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher bzw. Verwender dar. In der Werbung bildet sie einen Festwert, welche sich in das Gedächtnis des Abnehmers einprägen soll.

Die Brand dient zur Identifizierung eines Produktes und soll eine klare Differenzierung vis-à-vis Mitbewerbsprodukten gestatten.