Unterrichtung eines Produkt-Managers

Überwiegend wird das Produkt-Management in der betrieblichen Praxis als Linieninstanz oder Stabsstelle der Marketinggeschäftsführung organisatorisch integriert. Angesichts dessen liegt eine offensichtliche mangelnde Übereinstimmung zwischen Aufgaben und Verantwortung zum einen und Befugnissen und Durchsetzungsoptionen andererseits vor. Ungeachtet dieser organisatorisch nicht befriedigenden Lösung muß der Produkt-Manager anstalten machen, seine Produktziele zu erreichen. Das wahrscheinlich wichtigste Attribut zu einer von Erfolg gekrönten Betätigung des Produkt-Managers offenbart sich in einer hohen fachlichen und persönlichen Tauglichkeit.

Die fachlichen Tauglichkeitsmerkmale berufen sich auf
•    ein augenfällig analytisches Denkvermögen
•    beachtliche planerische und organisatorische Qualifikationen
•    eine ungefährdete Kontrolle des Marketing-Systems
•    ein solides betriebswirtschaftliches Grundwissen.

Diese hohen Erfordernisse bereiten die Frage, wie die Vorbildung und Unterrichtung eines Produkt-Managers entworfen sein sollte. Es gibt gewiss nicht einen einheitlichen, universellen Ausbildungsweg für die Beschäftigung des Produkt-Managers. Grundsätzlich zeigt sich hingegen heute in der Realität, daß für einen angehenden Produkt-Manager ein betriebswirtschaftliches Studieren (möglichst mit Fokus auf Marketing) von großem Nutzeffekt ist. Darauf gründend sollte sich eine mehrjährige Einarbeitungszeit in der Unternehmung anschließen. Hier werden die Nachwuchskräfte im Rahmen eines speziellen Ausbildungsprogramms vorrangig durch alle Teilbereiche der Organisation gelotst, um den erforderlichen Einblick in die Relationen des Unternehmensablaufs zu erhalten.

Richtigerweise wird in vielen Unternehmungen als zwingend geachtet, daß der vorgesehene Produkt-Manager auch eine bestimmte Periode im Verkaufsaußendienst verbringt. Nach Abschluss eines dahingehenden Trainingsprogramms folgt gewöhnlich die Verwendung als Produkt-Manager-Assistent (Junior-Produkt-Manager). Bei korrespondierender Bewährung kann nach einigen Jahren eine Produktgruppe in eigener Befugnis übertragen werden.