Sonnenschutzprodukte vom letzten Jahr

Sonnenschutzprodukte vom letzten Jahr nicht weiter applizieren
Unwahr. Die Sonnenfilter und verbleibenden wichtigen Inhaltsstoffe bleiben in etwa ein Jahr stabil - und das auch im angebrochenen Artikel. Checken können Sie das an dem Sinnbild eines geöffneten Tiegels, der auf dem Produkt abgebildet ist. Steht dabei bspw. "12 M", bedeutet es, dass die Creme oder Milch minimal noch zwölf Monate nach dem Anbrechen haltbar ist.

Tipp: Dokumentieren Sie sich den Zeitpunkt der ersten Verwertung einfach auf den Behälter und bewahren Sie das begonnene Fabrikat nach dem Urlaub im Kühlschrank auf, so sind Sie auf der gesicherten Seite. Wenn das Sonnenschutzartikel gleichwohl unschön riecht oder sich in seiner Qualität verändert hat, ist wegschmeißen besser.

Reguläres Nachcremen verlängert die Sonnenschutzperiode
Unwahr. Die Sonnenschutzperiode lässt sich mithilfe regelmäßigen Nachkremens leider nicht ausweiten. Sie berechnet sich aus der Eigenschutzperiode der Haut (je nach Hautart und Sonnen intensität zwischen fünf und 30 Minuten), multipliziert mit dem Lichtschutzkennzeichen Ihrer Creme. Das bedeutet: Sie dürfen mit heller, sonnenunangepasstter Haut höchstmöglich 240 Minuten, also zirka vier Stunden, in der Sonne aufhalten.

Hautärzte empfehlen dazu, diese Periode nicht absolut auszunutzen, sondern bereits vorzeitdauerig in den Schatten zu gehen. Jede 2. Stunde nachzusalben ist aber trotzdem bedeutsam, einzig so bleibt der totale, auf dem Behälter ausgelobte Lichtschutz tatsächlich erlangen.

Für das Gesicht braucht man keine extra Sonnensalbe
Nicht rundherum verkehrt. Spezielle Sonnenkreme fürs Gesicht sind vornehmlich so formuliert, dass Sie minder glänzen und keine Unreinheiten bewirken können (nicht-komedogen). Und zumal das Gesicht im Ablauf des Jahres insbesondere viel Sonne abbekommt, inkludieren Gesichtssonnensalben neben eine UV-Protektion speziell vielerlei Anti-Aging-Stoffe wie Antioxidantien und andere Wirkstoffe, welche gegen freie Radikale arbeiten.